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+++ NEU +++ Ab Februar 2024 neue Förderbedingungen
Solarthermie:
Detaillierte Förderbedingungen siehe unter www.kfw.de
Die ab 2024 geltende Bundesförderung unterstützt den Umstieg auf eine solarthermische Anlage mit umfassenden KfW-Förderungen von bis zu 70 Prozent der Kosten.
Grundförderung
Für alle Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden gibt es über die BEG eine Grundförderung von 30%.
Klimageschwindigkeit-Bonus
Wenn Sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen oder eine mehr als zwanzig Jahre alte Biomasse- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe austauschen, erhalten Sie als „selbstnutzender“ Eigentümer einen zusätzlichen Klimageschwindigkeitsbonus von 20%. Bis 31. Dezember 2028 beträgt dieser Bonus 20%, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 % ab.
Einkommens-Bonus
Um soziale Härten bei der Erfüllung des GEG zu vermeiden, gibt es für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuerndem Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr einen sogenannten Einkommens-Bonus zu den Wärmepumpen-Kosten von 30%.
Detaillierte Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude!