Gewährleistungs- und Garantieregelung der FK Solartechnik
GmbH
Zwischen der
FK Solartechnik GmbH
Industriepark Kleinkoschen
D-01968 Senftenberg
Deutschland
nachfolgend
Garantiegeber
genannt
und dem
Käufer
der Produkte und Zubehörteile von Vorlieferanten von FK
Solartechnik,
nachfolgend
Käufer
Genannt
Werden die nachfolgenden Garantiebedingungen vereinbart.
- Die erweiterten Produktgarantien des Garantiegebers gelten für:
-
Indachkollektoren IDV200, IDV240 und IDV 270
-
Aufdachkollektor FK Basic Comfort
-
Röhrenkollektoren Solinas 3, Solinas 3 plus und Solinas 3 plus kurz
Im Folgenden werden die Produkte der Gruppen (I) bis (III) als „Kollektoren“
bezeichnet.
Bei Zubehörteilen aus dem thermischen Lieferprogramm, bei PV-Modulen sowie Zubehör für Solarstromsysteme
gelten die Produkt- und Leistungsgarantien der Hersteller. Sie sind nicht Bestandteil der Garantien von FK Solartechnik.
2.Produktgarantie
2.1Beschränkte 10-Jahres
Garantie
Der Garantiegeber garantiert, dass
die unter (1) genannten Produkte frei von Material- und Herstellungsfehlern sind, welche vom Garantiegeber zu vertreten sind und die Tauglichkeit für ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch aufheben oder
einschränken.
Der Anspruch setzt voraus, dass die
Kollektoren nachweislich gemäß des bei der jeweiligen Inbetriebnahme gültigen Dokuments „Montageanleitung für …“ (im Internet verfügbar auf der Homepage des Garantiegebers (www.fksolar.de) montiert,
installiert, betrieben und gewartet wurden. Jede weitere Deinstallation und Neuinstallation muss gemäß der zum Zeitpunkt der
jeweiligen Inbetriebnahme gültigen Montageanleitung durchgeführt worden sein. Materialveränderungen (z.B. optische Veränderungen,
witterungsbedingte Materialveränderungen u.ä.), die keinen Einfluss auf die Leistung bzw. die Sicherheit der Kollektoren haben, begründen keine Ansprüche aus dieser Garantie. Desgleichen führt eine
unsachgemäße Lagerung, Zwischenlagerung oder auch der unsachgemäßeTransport auf der Baustelle zum Montageort zum Verlust der Garantieansprüche nach dieser beschränkten 10-Jahres
Garantie.
2.2Abweichend von Ziffer 2.1 bestehen die Garantieansprüche auch dann, wenn der Käufer nachweisen kann, dass das Nichteinhalten der Vorgaben der Montageanleitung für den Fehler
nicht ursächlich war.
2.3Der Anspruch setzt weiter
voraus, dass der Garantiefall dem Garantiegeber unverzüglich nach Entdeckung nach Maßgabe der Ziffer 4 angezeigt wird und der Anspruchsteller an der Klärung des Garantiefalls nach Maßgabe der Ziffer
4 mitwirkt.
2.4Liegen die Voraussetzungen des
Garantieanspruchs vor, wird der Garantiegeber nach seiner Wahl den fehlerhaften Kollektor (a) reparieren, (b) zurücknehmen und einen gleichwertiges Ersatzkollektor liefern, oder (c) zurücknehmen und
den im Zeitpunkt der Rücknahme verbliebenen Zeitwert eines entsprechenden fehlerfreien Kollektors erstatten. Näheres regelt Abschnitt 5 dieser Garantiebestimmungen.
2.5Weitere Ansprüche als die in
dieser Garantie ausdrücklich genannten Ansprüche können aus der Garantie nicht hergeleitet werden. Ansprüche auf Erstattung von Kosten, die im Zusammenhang mit dem Garantiefall entstehen (z.B. Kosten
für einen Aus- und Einbau, für Tests oder für eine De- und Neuinstallation eines Kollektors), können nur geltend gemacht werden, soweit der Garantiegeber einen Garantiefall zu Unrecht abgelehnt hat.
Außerdem besteht aus dieser Garantie kein Anspruch auf Ausgleich von zusätzlichen Aufwendungen oder Mindereinnahmen.
2.6Die Garantiezeit für die
Produktgarantie beginnt mit Abschluss des Kaufvertrages mit dem ersten Endnutzer Kollektoren und endet mit Ablauf von zehn [10] Jahren. Sofern aufgrund dieser Garantie ein Ersatzkollektor geliefert
wurde, beschränkt sich die Garantie für dieses Ersatzkollektors auf die verbleibende Garantiezeit des ersetzten Kollektors. Die Garantiefrist endet in jedem Fall spätestens nach Ablauf des 11. auf
das Jahr der Lieferung folgenden Kalenderjahres. Maßgebend hier ist das Datum des Lieferscheines, den die FK Solartechnik bei Versand der Ware an den Auftraggeber ausstellt.
3.Übertragung der Garantie
Die Ansprüche aus den vorgenannten Garantien sind nur im Zusammenhang mit
dem entgeltlichen Verkauf des Kollektors übertragbar. Eine Übertragung der Garantie ist ausgeschlossen, wenn der Kollektor nicht in dem Land, in dem er erstmals installiert war,
verbleibt.
-
Geltendmachung von Ansprüchen
4.1. Ansprüche im Rahmen dieser Garantie sind bei dem Garantiegeber oder einem autorisierten
Wiederverkäufer unverzüglich nach Bekanntwerden oder Entdeckung dadurch anzuzeigen, dass umgehend eine E-Mail an service@fksolar.de gesendet wird, der folgende Dokumente beigefügt
sind:
a) Artikelnummer FK Solartechnik
b) Kollektortyp und verbaute Anzahl der Kollektoren
c) Anzahl der betroffenen Kollektoren
d) Seriennummern
e) Genaue Beschreibung der Beanstandung, ggfs mit Messprotokollen oder anderen
Aufzeichnungen
f) Datum der Montage und der Inbetriebnahme
g) Fotos und Detailfotos des Mangels und der gesamten Anlage und der
Montagesituation
h) Identifikationsnummer, Lieferdatum, Lieferscheinnummer o. ä.
4.2.
Es folgt eine schriftliche Bestätigung des Garantiegebers über den Eingang der Beanstandung unter Angabe der internen Bearbeitungsnummer. Sofern der Garantiegeber aufgrund der nach Ziffer 4.1 eingereichten Unterlagen noch keine Entscheidung über das Vorliegen eines Garantiefalles treffen
kann, ist der Anspruchsteller auf Anforderung im Rahmen des Zumutbaren zur Bereitstellung weiterer Informationen und Unterlagen verpflichtet. Reichen die vorgenannten
Informationen und Unterlagen zur Beurteilung des Garantiefalles auch nach Vorlage weiterer Informationen nicht aus, ist dem Garantiegeber oder einem von ihm benannten Fachmann zur Prüfung des oder
der betroffenen Kollektors(en) angemessener Zutritt zur Installation zu gewähren, um ggf. Prüfungen und Messungen vornehmen zu können.
-
Abwicklung von Ansprüchen
5.1 Es obliegt dem Garantiegeber, zu entscheiden, welche Maßnahmen getroffen werden müssen.
Diese sind vom Käufer einzuhalten. Maßnahmen, die vom Käufer ohne Rücksprache und ohne Freigabe durch den Garantiegeber durchgeführt werden, führen zum Verlust jeglicher Gewährleistungs- und
Garantieansprüche. Anfallende Kosten aus derartigen Maßnahmen gehen zu Lasten des Käufers. Dies gilt auch bei kleineren Reparaturen (z.B. Tausch der Dichtung, Glastausch
etc.)
5.2 Für Reparaturen, die seitens des Käufers nach Freigabe von FK
Solartechnik durchgeführt werden, sind nach Abschluß der Arbeiten folgende Nachweise zu erbringen:
- Foto vor der Reparatur
- Foto nach der Reparatur
- Bericht der durchgeführten Arbeiten
- Bestätigung der durchgeführten Arbeiten durch den
Endkunden
5.3 Garantieersatzansprüche bei Lieferungen über den Fachhandel
(Installateure, Großhändler usw.) beschränken sich ausnahmslos auf die kostenlose Ersatzteillieferung ohne Montagekosten.
5.4 Bei Tausch ganzer Kollektoren – nach
Freigabe seitens FK Solartechnik - ist der Käufer berechtigt, Ersatzkollektoren vom eigenen Lagerbestand zu entnehmen. Die Seriennummern der Ersatzkollektoren sind FK Solartechnik bekannt zu geben
(per E-Mail an service@fksolar.de). FK Solartechnik wird im Gegenzug eine entsprechende Gutschrift oder Korrekturrechnung für die Ersatzkollektoren ausstellen. Sollten keine Austauschkollektoren am
Lager sein, erfolgt eine kostenlose Nachlieferung seitens FK Solartechnik.
4.5. Für die vom Käufer oder einem Vertragspartner des Käufers schriftlich
genehmigte, durchgeführte Reparatur bzw. Austausch der Kollektoren oder des Zubehörs, erhält der Käufer gegen Vorlage einer Rechnung den in Rechnung gestellten Rechnungsbetrag oder einen Ausgleich in
Naturalien. Die Entscheidung darüber obliegt der FK Solartechnik.
- 6.1 Bei der Anlieferung von Kollektoren sind diese
sofort auf Glasschäden, die auf Transportbeschädigungen hinweisen, zu überprüfen und gegebenenfalls auf den Versandpapieren oder dem Lieferschein zu deklarieren.
6.2 Bei spontanem Glasbruch nach Montage und ohne Fremdeinwirkung werden
binnen eines Monats nach Montage dem Käufer aus Kulanz Ersatzglas, bzw. Ersatzröhren geliefert.
7.Weitere Bestimmungen
7.1Die Garantien lassen sonstige
Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Verkäufer unberührt. Aus den Garantien stehen dem Käufer lediglich zusätzliche Ansprüche zu. Etwaige Ansprüche aus anderen Garantievereinbarungen bleiben
unberührt.
7.2Die Verjährungsfrist für
Ansprüche aus diesen Garantien beginnt im Zeitpunkt der Entdeckung des Garantiefalls durch den Anspruchsinhaber. Die Ansprüche aus diesen Garantien verjähren innerhalb von zwei [2] Jahren ab dem
vorgenannten Zeitpunkt.
7.3Sollte der Kollektortyp zum Zeitpunkt des Garantiefalls nicht mehr produziert werden, kann
der Garantiegeber seine Pflichten aus diesen Garantien durch Lieferung eines vergleichbaren Kollektortyps erfüllen.
7.4Soweit diese
Garantiebedingungen in mehreren Sprachen zur Verfügung stehen und über den Inhalt der Garantiebedingungen nach den unterschiedlichen Sprachfassungen Widersprüche bestehen, gilt die deutsche Fassung
der Garantiebedingungen als verbindlich.
7.5Diese Herstellergarantien
unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Dies gilt nicht für Verbraucher, sofern diese Garantie die Anforderungen zwingender nationaler
Verbraucherschutzvorschriften unterschreitet, in diesem Fall findet das für den Verbraucher günstigere Recht Anwendung.
7.6Ist der Anspruchsinhaber ein
Unternehmen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Senftenberg (Deutschland) bezüglich aller Ansprüche und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser
Garantie.
7.7Sollten einzelne Bestimmungen
dieser Garantiebestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.